Vorsorge

Der Betreuungsverein Lüneburg informiert und berät zu den Vorsorgemöglichkeiten einer Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sowie auch zu Allgemeinen betreuungsrechtlichen Fragen.

Vollmacht

Durch eine Bevollmächtigung ist es möglich, eine rechtliche Betreuung weitgehend zu vermeiden. Um entsprechend vorzusorgen, kann die betroffene Person, z.B. Tochter, Sohn, Angehörige oder Freunde bevollmächtigen, in ihrem Namen zu handeln. Im Gegensatz zur rechtlichen Betreuung wird der Bevollmächtigte hierbei nicht gerichtlich kontrolliert. Aus diesem Grunde sollte zu der bevollmächtigten Person ein uneingeschränktes Vertrauensverhältnis bestehen.
Die Vollmacht ermöglicht dem Vollmachtgeber ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Die Wahrnehmung anstehender Angelegenheiten im Rahmen einer Bevollmächtigung geht einer rechtlichen Betreuung grundsätzlich dann vor, wenn die Angelegenheiten des Vollmachtgebers durch den Bevollmächtigten ebenso gut wie durch eine Betreuung ausgeführt werden können.

Betreuungsverfügung

Um für die Einrichtung einer Betreuung vorzusorgen, kann eine sogenannte „Betreuungsverfügung“ verfasst werden. Hierin können beispielsweise Vorschläge für die Auswahl der Betreuungsperson oder auch Handlungsanweisungen für die Betreuenden festgehalten werden.

Patientenverfügung

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit medizinische Entscheidungen/Angelegenheiten für bestimmte gesundheitliche Situationen im Vorwege festgelegt werden. Eine Patientenverfügung ist für Ärzte, Bevollmächtigte und Betreuer verbindlich soweit der Wille des Verfügenden für eine konkrete Behandlungssituation klar erkennbar zum Ausdruck gebracht wird.

Für Beratungen zu den Vorsorgemöglichkeiten bitten wir um eine Terminvereinbarung.

Vollmacht – Download
Muster – Betreuungsverfügung