Gesetzliche Aufgaben des Vereins
Der Betreuungsverein Lüneburg ist ein anerkannter Betreuungsverein im Sinne des §14 BtOG. Demnach gehören zu den Aufgaben des Vereins neben der Betreuungsarbeit im engeren Sinne, d. h. dem Führen von Betreuungen, auch die so genannten Querschnittsaufgaben.