Betreuungsverein

Der Betreuungsverein Lüneburg e. V. wurde 1988 als Lüneburger Verein für Pfleger und Vormünder e. V. gegründet. Vorrangiges Ziel der 57 Gründungsmitglieder war es, eine Beratungsstelle für Pfleger und Vormünder zu schaffen. Die Initiatoren waren zu meist Personen, die bereits mit Vormundschaften und Pflegschaften zu tun hatten, z.B. Angehörige von Menschen mit einer Behinderung, Vormundschaftsrichter oder Sozialarbeiter. Die Beratungsstelle war zunächst mit nur einer Teilzeitkraft besetzt. Aktuell sind im Verein zehn Sozialarbeiterinnen und drei Verwaltungskräfte beschäftigt. Mit der Einführung des Betreuungsgesetzes im Januar 1992 wurde der Verein erstmals umbenannt in Lüneburger Verein für Betreuer e. V. Das Betreuungsgesetz löste das bis dahin geltende Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht ab.

Die Arbeit des Vereins richtet sich nach gesetzlichen Bestimmungen (z. B. § 1814 ff. BGB sowie § 14 ff BtoG) und der Vereinssatzung. Vereinszwecke sind insbesondere:

  • Durchführung von Betreuungen
  • Beschäftigung von Vereinsbetreuern
  • Werbung ehrenamtlicher Betreuer
  • Beratung, Unterstützung und Fortbildung ehrenamtlicher Betreuer und Bevollmächtigter
  • Information über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Öffentlichkeitsarbeit.

Weitere Aufgaben des Betreuungsverein

Auch die so genannten „Querschnittaufgaben“ sind ein wichtiges Tätigkeitsfeld des Vereins. War in der Gründungszeit die Hauptaufgabe noch die Beratung, so verlagerte sich dieses – seit der Einführung des Betreuungsgesetztes 1992 – auf die Durchführung von Betreuungen. Das von der Politik als Jahrhundertreform gefeierte Betreuungsgesetz, das im Gegensatz zum alten Vormundschaftsrecht die Rechtsstellung der betreuten Menschen verbessert, wurde bereits zweimal geändert. Die Gesetzesänderungen zum 01.01.1999 und zum 01.07.2005 zielten insbesondere darauf ab, Vorsorgevollmachten zu stärken und damit Betreuungen zu vermeiden sowie die Kosten im Bereich gesetzlicher Betreuungen zu reduzieren. Dieses hatte Auswirkungen auf die direkte Betreuungsarbeit und Beratungstätigkeit des Vereins, die beispielsweise inzwischen nicht mehr nur die Beratung ehrenamtlicher Betreuer, sondern auch die Beratung Bevollmächtigter umfasst. Beide Gesetzesänderungen beeinflussten auch die finanziellen Grundlagen der Vereinstätigkeit. Eine der gravierendsten Änderung war zum 01.07.2005 die Umstellung auf eine Pauschalvergütung der Betreuungsarbeit, die den tatsächlichen und fallweise sehr unterschiedlichen Betreuungsaufwand nicht mehr individuell berücksichtigt.

Im Allgemeinen wird es durch die Einschränkungen im sozialen Bereich immer schwieriger, Leistungen für betreute Menschen durchzusetzen und eine angemessene Betreuung für die Betroffenen zu gewährleisten. Trotz dieser veränderten Bedingungen eine hohe Qualität der Arbeit zum Wohle der betreuten Menschen zu gewährleisten, stellte eine Herausforderung für den Betreuungsverein Lüneburg und seine Mitarbeiterinnen dar.