Haben Sie eigentlich schon ein Ehrenamt?

Tragen Sie sich mit dem Gedanken, einem oder mehreren Menschen ehrenamtlich zu helfen? Ca. 70 Prozent aller gesetzlicher Betreuungen werden ehrenamtlich geführt. Wenden Sie sich gerne an den Betreuungsverein Lüneburg e.V., wenn Sie ehrenamtlich Menschen helfen möchten, die aufgrund von Krankheit, Alter oder Behinderung in einigen Bereichen ihres Lebens Unterstützung benötigen. Eine ehrenamtliche Tätigkeit dieser Art erfordert von Ihnen z. B.

  • ca. 1 – 3 Stunden Zeit pro Woche
  • Geduld und Toleranz
  • Kontaktfreudigkeit
  • etwas Organisationstalent
  • keine Scheu vor Tätigkeiten, wie dem Telefonieren oder Briefe schreiben
  • Einsatzbereitschaft und Durchsetzungsvermögen für die Betroffenen bei Behörden, Heimen oder anderen Einrichtungen
Sind Sie als Betreuer geeignet?

Bei der Prüfung, ob Sie für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Betreuer geeignet sind, wird durch das Amtsgericht auch darauf geachtet, dass keine Vorstrafen oder ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis besteht.

Haben Sie sich für die Übernahme einer Betreuung entschieden, so meldet sich die Betreuungsbehörde bei Ihnen, wenn eine Person durch einen Ehrenamtlichen betreut werden kann. Sie erfahren dann einiges über den zu betreuenden Menschen und können sich für die Übernahme der Betreuung entscheiden. Die Betreuungsbehörde schlägt Sie dann beim Amtsgericht Lüneburg als zukünftigen Betreuer vor. Nach erfolgter Anhörung des zu Betreuenden und bei Einrichtung der Betreuung werden Sie vom Richter zum Betreuer bestellt. Sobald Sie den Beschluss erhalten haben, können Sie für Ihren Betreuten tätig werden und helfen.

Betreuungsumfang

Der Umfang einer Betreuung ist ganz unterschiedlich. Der Zeitaufwand wird insbesondere am Anfang einer Betreuung höher sein oder wenn bestimmte Lebensereignisse des Betreuten auftreten (z. B. Umzug, Erkrankung).
Für Zeiten der Abwesenheit, z. B. im Urlaub oder bei längerer Krankheit des Betreuers, kann ein so genannter Ersatzbetreuer bestellt werden, der dann im gleichen Umfang vertretungsberechtigt ist. Bezüglich einer Freistellung von der Arbeit für die Wahrnehmung des Ehrenamtes bei Ihrem Arbeitgeber gibt es leider keine allgemein gültigen Vorschriften. In der Regel muss dieses für den jeweiligen Einzelfall mit dem Arbeitgeber direkt abgesprochen werden.Lassen Sie sich durch diese vielleicht anfänglich verwirrenden Anforderungen nicht von Ihrer Idee, sich ehrenamtlich in diesem Bereich zu engagieren, abbringen. Wir beraten und unterstützen Sie bei Ihrer Tätigkeit, helfen beim Ausfüllen von Formularen, informieren Sie über das Angebot von sozialen Diensten vor Ort und vieles mehr.

Abwicklung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer

Als ehrenamtlicher Betreuer besteht Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen. Die Aufwandspauschale in Höhe von 399,00 € kann nach einem Betreuungsjahr beantragt werden. Eine Abrechnung der Aufwendungen kann auch nach tatsächlichem Aufwand erfolgen, muss in diesem Fall aber einzeln belegt werden, dabei sind steuerrechtliche Vorschriften zu beachten. Jeder ehrenamtliche Betreuer in Niedersachsen ist über eine Sammelhaftpflichtversicherung automatisch haftpflichtversichert für Schäden, die im Rahmen der Betreuungsausübung entstehen könnten. Es besteht außerdem eine Unfallversicherung für Ehrenamtliche. Falls eine eigene Versicherung besteht, ist diese vorrangig.

Mit diesem Formular können Sie die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer beantragen. Bitte beachten Sie hierbei die Frist zur Beantragung der Entschädigung. Die Entschädigung kann frühestens nach Ablauf eines Betreuungsjahres beantragt werden, es sei denn die Betreuung endet vorher. Sie muss spätestens drei Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Betreuungsjahr endet, beantragt werden. Ansonsten entfällt der Anspruch.

Wenn Sie die Aufwandspauschale in Anspruch nehmen möchten, füllen Sie bitte nur die erste Seite des Formulars aus. Rechnen Sie die Aufwendungen nach tatsächlichem Aufwand ab, so können Sie den zweiten Teil des Formulars zum Nachweis Ihrer Auslagen benutzen.

Download:

Haftpflichtversicherung
Fortbildungsprogramm für ehrenamtliche Betreuer, Bevollmächtigte und Interessierte