Einzelfallbezogene Beratung

Die einzelfallbezogene Beratung schließt die konkrete Hilfestellung für die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer und Bevollmächtigten mit ein, um eine sachgerechte Wahrnehmung der persönlichen Betreuung/Bevollmächtigung zu ermöglichen. Informationsgespräche oder Beratungen erfolgen telefonisch oder persönlich in den Sprechzeiten oder nach Vereinbarung. Den ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie den Bevollmächtigten wird neben der einzelfallbezogenen Beratung auch konkrete Unterstützung angeboten.

Technische und administrative Hilfestellungen, wie z. B.:

  • Unterstützung bei der Bearbeitung unterschiedlichster Antragsformulare und dem Schriftverkehr mit Behörden
  • Abgabe von selbst entwickelten standardisierten Formularen für Anträge auf betreuungsgerichtliche Genehmigungen und die Aufwandsentschädigung

sowie im Einzelfall psychosoziale Unterstützung, wie z. B.:

  • gemeinsame Gespräche mit dem Betreuten, Vollmachtgeber
  • Vermittlung zwischen ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern, Bevollmächtigten und professionellen Helferinnen und Helfern in Konfliktsituationen

Im Rahmen der Einzelfall bezogenen Beratung werden auch Menschen, die sich mit dem Thema „Wie sorge ich für die Zukunft vor?“ auseinandersetzen, informiert. Es erfolgt eine Aufklärung, wie für den „Fall der Fälle“, d. h. z. B. bei einem schweren Unfall oder einer ernsthaften Krankheit, vorgesorgt werden kann.